Unterstützung bei Gericht

Wir begleiten Sie durch ein gerichtliches Mahnverfahren
Sollte Ihr Schuldner trotz unserer Bemühungen die offene Rechnung nicht bezahlen, werden wir uns an Sie wenden, um gemeinsam zu beraten, wie wir weiter vorgehen. Ob es zu einem Mahnverfahren kommt und ein Mahnbescheid erwirkt wird, entscheiden natürlich Sie!
Damit Sie nicht alleine ein gerichtliches Mahnverfahren durchstehen müssen, begleiten wir Sie bei Bedarf gerne vom gerichtlichen Mahnbescheid über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Urteil des zuständigen Gerichtes.
Dabei stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- Beratung und Evaluierung, ob das gerichtliche Mahnverfahren sinnvoll ist
- Abwicklung der Klage durch unsere Partnerrechtsanwälte Kanzlei Reubel Grubwinkler und Kanzlei Dr. Bleckmann
Das gerichtliche Mahnverfahren dient der schnellen und einfachen Durchsetzung von Forderungen.
In Österreich ist das Mahnverfahren ohne Verhandlung bei Geldforderungen bis zu 75.000 Euro möglich.