das Mahnverfahren - Alles, was Sie wissen müssen!

das gerichtliche Mahnverfahren

 

Unternehmer kennen das alte Lied: Der Auftrag ist erledigt, die Rechnung gestellt, nur die Zahlung bleibt aus. Was zuvor eine tolle Geschäftsbeziehung war, erhält einen bitteren Nachgeschmack. Und nicht nur das, denn wenn sich Zahlungsverzüge häufen, wird daraus ein Geschäftsrisiko.

Nun heißt es, die richtige Reihenfolge des Mahnverfahrens zu finden.

 

 

 

Das Mahnverfahren Schritt für Schritt

  • Erste Mahnung: Bleibt die Rechnung unbezahlt, besteht Ihre erste Aufgabe darin, dem Kunden eine Mahnung zu schicken. Dazu sind Sie zwar nicht verpflichtet, Sie könnten auch jetzt schon ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, jedoch haben sich wohl alle eine zweite Chance verdient. Eine Zahlungserinnerung ist deshalb die häufigste Form, Schuldner an offene Forderungen zu erinnern. Zusätzlich zur Erinnerung der Forderung ist es wichtig, dass in der Mahnung das Datum der Rechnung, die Höhe der Forderung sowie die Zahlungsfrist korrekt angegeben werden. Diese Daten sind im weiteren Verlauf des Mahnverfahrens essenziell!
  • Weitere Mahnungen: Folgt keine Reaktion auf die Mahnung, können Sie im Abstand von etwa einer Woche weitere Mahnungen an Ihren Kunden verschicken. Als Alternative zu dieser ermüdenden Strategie können Sie auch direkt nach dem Verstreichen der 1. Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
  • Der gerichtliche Mahnbescheid: Hierbei wird ein Antrag bei der zuständigen Gerichtsgeschäftsstelle gestellt. Der Kunde erhält daraufhin einen Mahnbescheid und hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, wird der Mahnbescheid rechtskräftig. In diesem Fall kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierbei wird die zwangsweise Durchsetzung der Forderung eingeleitet.

Was können wir für Sie tun?

Als modernes Inkasso-Unternehmen stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – denn mit unserer Expertise können wir Ihnen lästige Aufgaben abnehmen, sodass Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Im Mahnverfahren können viele kleine Details ausschlaggebend sein: korrekte Adressierung der Forderungen, exakte Dokumentation der unternommenen Schritte und so weiter. Wenn Sie Ihre offenen Forderungen in unsere Hände geben, können Sie sich sicher sein, dass das alles gewissenhaft erledigt wird.

 

Übergeben Sie uns Ihre Forderung!

 

Ab wann sollte ich mich an eine Inkasso-Firma wenden?

Es ist nie zu spät, einen professionellen Partner zu einem Forderungsfall hinzuzuziehen. Es ist aber auch nie zu früh! Ein gerichtliches Mahnverfahren ist – im Gegensatz zur außergerichtlichen Forderungsbetreibung durch unser Inkassobüro – mit Kosten für den Gläubiger verbunden. Deshalb ist es für Sie am lohnendsten, wenn Sie unser Unternehmen so früh wie möglich im Forderungsprozess beauftragen, um alle außergerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor wir uns gemeinsam für ein gerichtliches Mahnverfahren entscheiden.

Bereits nach Verstreichen der Rechnungsfrist können Sie Ihre Forderung an uns übermitteln. So erledigen wir alle weiteren Mahnungen und Verfahrensschritte für Sie und Sie haben den Kopf frei für Ihr Tagesgeschäft. Dabei halten wir Sie ständig informiert und geben Ihnen Updates über den aktuellen Stand im Mahnverfahren. Den aktuellen Stand über Ihre Fälle können Sie auch in der Kundenzone einsehen.

 

Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens

Geldforderungen haben in Österreich normalerweise eine dreijährige Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass Sie als Gläubiger nach Verstreichen dieser Frist keinen Anspruch auf eine Zahlung haben. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren stoppt diese Verjährung jedoch. In Österreich können Geldforderungen bis zu 75.000 Euro ohne Verhandlung durch das Mahnverfahren eingefordert werden.

Ablauf vor Gericht:

Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl ohne mündliche Verhandlung oder Anhörung des Schuldners. Innerhalb von vier Wochen kann der Schuldner Einspruch erheben. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, wird der Befehl rechtskräftig und Sie als Gläubiger erhalten einen Vollstreckungsbescheid. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl, leitet das Gericht eine mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme ein. Dort wird über die berechtigte Forderung entschieden.
Das Verfahren müssen Sie nicht allein durchstehen. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir hier erfolgreich mit unseren Partnerrechtsanwälten Kanzlei Reubel Grubwinkler und Kanzlei Dr. Bleckmann zusammen. Die Profis vor Gericht unterstützen Sie bei diesem Verfahren und können durch ihre jahrelange erfolgreiche Verfahrenserfahrung eine sehr hohe Erfolgsquote aufweisen.

Unterschiede zwischen Deutschland vs. Österreich

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland und Österreich unterscheidet sich in seiner Ausgestaltung in einigen wichtigen Punkten:

Das in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelte Mahnverfahren in Deutschland hat im Gegensatz zum österreichischen Verfahren keine Obergrenze beim Streitwert. Die Zahlungsanordnung, die dem Schuldner übermittelt wird, wird hier „Mahnbescheid“ genannt. In Deutschland kann der Schuldner zwei Wochen lang Widerspruch zu diesem Mahnbescheid einlegen, woraufhin es zu einem Erkenntnisverfahren am dafür zuständigen Gericht kommt.

Das europäische Mahnverfahren

Seit Ende 2006 gibt es auch das europäische Mahnverfahren, das mit Ausnahme von Dänemark in allen EU-Staaten gilt. Damit soll die Beitreibung von Forderungen gegenüber Schuldnern vereinfacht werden, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Der Schuldner hat in diesem Verfahren eine 30-tägige Frist um zwischen dem Erlass des „europäischen Zahlungsbefehls“ und der Vollstreckung Einspruch zu erheben.
Ob ihre Forderungen nun innerhalb Österreichs oder in einem anderen EU-Land einbringlich gemacht werden müssen, für Sie als Gläubiger bleibt eines gleich: Unsere Experten bei Inkasso Merkur nehmen sich Ihrer speziellen Situation an und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

 

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